1. Erwerbstätigkeit
Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig.
2. Einkommen
Die Förderung ist möglich für Erwerbstätige mit einem zu versteuerndem Maximaleinkommen von 20.000 € (Alleinverdienden) bzw. 40.000 € (zusammen Veranlagte). Als geeignetster Beleg gilt der Einkommenssteuerbescheid. Andere Belege sind auch möglich.
3. Wohnsitz
Sie müssen sich durch den Personalausweis ausweisen können. Ebenso gültig ist eine Niederlassungserlaubnis, welche gleichzeitig zur Beschäftigung als Arbeitnehmer oder zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Suchen Sie eine
Beratungsstelle in Ihrer Nähe auf. Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Ausstellung eines Prämiengutscheins vorliegen. Ist dies der Fall, wird im Gespräch gemeinsam ein Weiterbildungsziel ermittelt. Dies könnte ausgerichtet sein auf einen Berufswechsel, eine höhere Position oder Laufbahn, Ergänzung der Kenntnisse an den aktuellen Beruf, Sicherung des Arbeitsplatzes oder Vorbereitung auf eine Selbständigkeit.
Weiterhin werden Ihnen in der Beratung Bildungsträger benannt, bei denen Sie das festgestellte Bildungsziel umsetzen können. Am Ende der Beratung erhalten Sie den Gutschein, den Sie dann innerhalb der darauffolgenden 3 Monate bei einem der benannten Weiterbildungsanbieter einlösen können.
Pro Person kann nur ein Gutschein ausgestellt werden. Die Weiterbildungsmaßnahme wird bis zu einer maximalen Höhe von 500,00 € gefördert. Sie müssen mindestens die Hälfte der Weiterbildungskosten selbst tragen.
Ein Bildungsgutschein kann alle zwei Jahre beantragt werden.