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Bildungsprämie

 

 

Die Bildungsprämie wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um die Bereitschaft jedes Einzelnen zu unterstützen, sich an persönlicher beruflicher Weiterbildung zu beteiligen. Weiterbildung wird als Investition in die individuelle "Beschäftigungsbiographie" verstanden.

 

Ziel ist es, durch finanzielle Anreize mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung zu motivieren und zu befähigen.

 

Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. (siehe auch Voraussetzungen)

  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein. 

 

Die Prämiengutscheine können in ausgewählten Beratungsstellen beantragt werden. Dort erhalten Sie auch Informationen zum Weiterbildungssparen und zum Weiterbildungsdarlehen.

 

 

 

Beratungsstellen

Voraussetzungen 

 

 

Ansprechpartnerin:


Beate Benndorf-Helbig, PhD

Tel.: +49 (0)3641 53423-18
E-Mail:
beate.benndorf(at)vhs-th.de

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