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Die Einbürgerung ist ein Verfahren, das durch das Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt wird. Für das Verfahren der Einbürgerung ist Ihre Einbürgerungsbehörde vor Ort zuständig. Die Einbürgerungsbehörde berät Sie über die Voraussetzungen und Formalitäten zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern (BMI) und in der Verordnung vom 5.8.2008. |
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Kristin Bretschneider
Tel.: +49 (0)3641 53423-21