Erasmus+ - We-Mobil 2023-2024

Laufzeit: 01.06.2023 – 31.08.2024

Ziel der Erasmus+ Mobilitäts-Projekte ist es, Ihnen Auslandserfahrungen zu ermöglichen und dadurch Ihre Professionalität zu stärken. Ihr neues Wissen und Ihre Erfahrungen fließen in die Volkshochschule zurück. Ziel ist die Organisationsentwicklung und Internationalisierung der Einrichtungen.

Das Projekt konzentriert sich auf die folgenden Schwerpunkte:

  • (Weiter)bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Bewältigung des Klimawandels
  • Digitalen Wandel gestalten
  • Zusammenleben und Zusammenhalten in einer diversen Welt

Es sind 120 Mobilitäten vorgesehen. Diese finden in Form einer Fortbildung z. B. zum Erwerb von Grundlagenwissen oder eines Jobshadowings für intensives Eintauchen in die Thematik statt.

Das Erasmus+ Programm bietet neue Möglichkeiten. So sind z.B. erstmalig auch Mobilitäten für Lernende mit besonderen Bedarfen möglich. Untenstehend finden Sie dazu Informationen.

Antragsberechtigt sind Mitarbeiter*innen und Kursleitungen aus Volkshochschulen aus Thüringen, Sachsen und Hessen.

Wenn Sie sich für eine Mobilität interessieren, sprechen Sie uns bitte vor Antragstellung an, damit auch noch genügend Fördermittel zur Verfügung stehen. 

  • Fahrtkosten: Pauschalbetrag pro Person nach Entfernungsband und Umweltfreundlichkeit
  • Aufenthaltskosten: Pauschalbetrag pro Person nach Zielland und Dauer
  • ggf. Kurs- und Weiterbildungskosten vor Ort (mind. 25 UE / Woche)
  • ggf. sprachliche Vorbereitung
  • ggf. außergewöhnliche Kosten
  • ggf. Inklusionsunterstützung

aktuelle Fördersätze

Beispiel:
Methodik/Didaktik Seminar in Milano
• Reisekosten (633 km) = 275,00 € (Flug), 320,00 € (Zug)
• Aufenthalt (5 + 2 Tage) = 7 * 160,00 € = 1.120,00 €
• Kursgebühr (5 Tage) = 5 * 80,00 € = 400,00 €

Antragsberechtigt sind Mitarbeiter*innen und Kursleitungen aus Thüringen, Sachsen und Hessen.
Bewerben können Sie sich jederzeit beim Thüringer Volkshochschulverband e.V. 

Erwachsene Lernende
Gefördert werden sollen erwachsenen Lernende (ab 16 Jahren) mit geringeren Teilhabechancen an Bildungsangeboten. 
Im Sinne von Erasmus+ sind „benachteiligte Lernende“ Menschen, die aus verschiedenen Gründen erschwerte Bedingungen haben, ihre persönliche Situation durch Bildungsangebote zu verändern, insbesondere gering qualifizierte Lernende.

Mögliche Gründe für erschwerte Bedingungen:

  • eine wirtschaftlich prekäre Situation,
  • soziale Ungleichheit,
  • kulturelle Unterschiede,
  • geografische Hindernisse,
  • gesundheitliche Einschränkungen
  • körperliche oder geistige Behinderung,
  • Lernschwierigkeiten oder
  • ein Migrationshintergrund.

Die Lernaufenthalte im Ausland richten sich an

  • Erwachsene mit Deutsch als Muttersprache,
  • länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten und
  • Geflüchtete mit Bleibeperspektive.

Förderfähige Teilnehmende sind Lernende, die in der entsendenden Organisation an einem Bildungsprogramm für Erwachsene teilnehmen. Nachweise für obengenannte erschwerte Bedingungen müssen erbracht werden.

Mit Priorität werden gefördert, Teilnehmende mit geringeren Grundkenntnissen/Schlüsselkompetenzen. Wir beziehen uns dabei auf die Definition von Grundbildung im Rahmen des Programms Erasmus+.

Lernaktivitäten müssen mindestens 2 Tage (zuzüglich Reisetage) umfassen. Es sind individuelle Reisen sowie Gruppenreisen möglich. Bei individuellen Reisen ist ggf. eine Begleitung möglich (siehe Formblatt Inklusion). Individuelle Reisen können auch mehrere Personen gemeinsam durchführen, jedoch erfolgt die Beantragung einzeln.

Für Gruppenreisen sind mindestens 2 Personen notwendig und die Einrichtung muss die Personen begleiten. Eine Förderung der Begleitpersonen ist möglich. Programme von kommerziellen Anbietern sind für diese Mobilitätsart ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie die Fördersätze für Lernenden. Diese weichen von den Fördersätzen für das Personal ab!

Sollten Sie Interesse an der Beantragung von Mobilitäten mit Lernenden haben, sprechen Sie uns bitte zur Klärung der Förderprüfung unbedingt vorab an.

Wir schicken Ihnen dann gern die Antragsunterlagen. Außerdem ist es möglich, durch einen vorbereitenden Besuch Aktivitäten für Lernende vorzubereiten.

Jede Person muss eine Lernvereinbarung ausfüllen, jedoch gibt es eine Erläuterung in einfacher Sprache der Nationalen Agentur:

Lernvereinbarung
Erläuterungen

Bitte beachten Sie, dass unsere Lernvereinbarung etwas von dieser abweicht.

 

Vorbereitende Besuche

Um die Aufnahme von Lernenden bei einer Organisation vorzubereiten, ist es möglich, einen vorbereitenden Besuch durchzuführen. Dazu dürfen maximal drei Personen der entsendenden Einrichtung ins Ausland fahren. Unabhängig von den Kosten werden pro Person 575 Euro Fördermittel ausgezahlt. Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer für einen vorbereitenden Besuch. Das Antragsformular zur Begründung der Maßnahme erhalten Sie auf Anfrage. Das Budget ist begrenzt. Es empfiehlt sich daher frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen und die Förderung abzusprechen.

Eingeladene Expert*innen

Volkshochschulen haben die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einzuladen, um zur Verbesserung der Lehr- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beizutragen. Bitte beachten Sie dazu die Themenschwerpunkte des Projektes.

Antragsunterlagen erhalten Sie auf Anfrage. Das Budget ist begrenzt. Es empfiehlt sich daher frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen und die Förderung abzusprechen.

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